Die Wolfhagen-Mühle in Marwede (Entnommen aus: Wilhelm Brese, Marwede. Eine Perle der Südheide. Marwede/Celle 1986, S. 39 ff.) Es ist anzunehmen, dass die Mühle im 9. Jahrhundert  angelegt wurde, denn es  ist  bekannt,  dass  die  Franken  nach  der  Besiegung   der  Sachsen  überall Wassermühlen  bauten.  Es  waren  herrschaftliche  Gründu ngen.  Urkundlich wurde  sie  zuerst  im  Schatzregister  der  Großvogtei  G elle  vom  Jahre  1438 genannt, „to Margwede de Marnholtes meyger Ludelves “. Aus den Ludelves wurde  Ludeke  Müller  (im  Viehschatzregister  von  1589   Luteke  Müller).  Die Kötner Müller haben die Marweder Mühle nachweislich  bis 1680 als Pächter innegehabt.  Am  21.  Januar  1614  verpachtete  der  letz te  derer  von Mahrenholz,  Wilhelm  Joachim  v.M.,  Erbgesessener  zu  E icklingen,  seine Mühle zu Marwede an "Hanßen Müllern" daselbst Lüdde ckens sel. Sohn".  Dem Vertrag ist u.a. zu entnehmen: "Der Pächter sol l die Mühle samt alles was  zur  Mühle  gehört,  in  Dach  und  Fach  erhalten,  wi e  solches  einem getreuen Müller und Pachtmann eignet und gebühret".  Der Pachtpreis wird auf 6 Scheffel Roggen jeder Scheffel zu 12 Himpten gerechnet, festgesetzt. Zusätzlich hat der Pächter dem von Mahrenholz jährl ich 3 Himpten Grütze  und  2  Schock  Föhren  zu  liefern.  Der  Gutsherr   Überträgt  seinem Pachtmüller  gleichzeitig  die  Aufsicht  über  die  guts herrlichen  Holzungen, "damit mir von meinem Holze nichts gestohlen werde" . Offenbar war der zur Mühle gehörende Acker nicht gut in Kultur, denn Mah renholz wünschte, "daß wie sich das eignen und schicken tut, hinfort das M ühlenland zu bessern und beackern sei, damit ihm der jährlich Kornzehnte ger eicht werden könne". Der Gutsherr  behielt  sich  vor,  die  Mühle  jederzeit  selb er  zu  gebrauchen,  zu bebauen und zu bewohnen. Nun, dieser Fall trat nicht ein. Wohl aber ein ander er: Wenige Jahre später, am  14.  März  1623,  überträgt  Jürgen  von  der  Wense,  d er  die Grundherrschaft in Marwede von Mahrenholz übernommen hat, die Marweder Mühle dem Lüdeke Mölle r, Hanß sel. Sohn. Die Pachtverträge der Jahre 1614 und 1623 gleichen  sich in der Form, doch inhaltlich sind einige wesentliche Änderungen zu ve rzeichnen. Der neue Vertrag wird auf zunächst 8 Jahre begrenzt , der Pachtpreis von 6 auf 7 Scheffel erhöht. Auch muß der Müller das Korn , das ihm v.d. Wense zuschicken wird, treulich und mattefrei  mahlen  und  die  Leute,  die  im  Herrendienst   in  den  gutsherrlichen Waldungen arbeiten, unentgeltlich verpflegen. Die Pachtbedingungen waren hart und es mag dem Lude ke Müller in den schweren  Kriegsjahren  nicht  leicht  gewesen  sein,  al le  Verpflichtungen getreulich zu  erfüllen.  Er hat  die Mühle  nicht  sehr   lange  bewirtschaftet.  Im Jahre 1634 wird sein Sohn Hans Müller als Mühlenpäc hter genannt. Das Beedenbosteler Hausbuch von 1665 gibt Auskunft über die Marweder Höfe. Zu ihnen gehörte auch der Mühlenhof, eine Köt nerstelle, die zu der Zeit von Michel Müller bewirtschaftet wurde, dazu auch d ie Mehlmühle mit der seit einigen Jahren eine Sägemühle verbunden war. " Und muß der Müller all da  die  Brücken,  so  daselbsten  ist,  auf  seine  Kosten   machen  und  erhalten, jedoch das nötige Holz dazu aus gemeiner Holzung er laubet und angewiesen wird". Michel  Müller  hatte  dem  von  der  Wense  Handdienste  zu   leisten.  Dem Landesherren  war  er  zu  Landfolge,  Burgfestdiensten und  zu  Schatz  und Kontribution verpflichtet. Der Marweder Müller muß schon gut gewirtschaftet haben,  konnten  doch  alle  Verbindlichkeiten  erfüllt werden.  Imkerei  und Schafhaltung  verschafften  ihm  die  nötigen  Nebeneinn ahmen.  Einer  der beiden Schafställe befand sich auf dem Hofplatz, de r andere außerhalb des Dorfes "in der weiten Heide" am Räderloher Weg. Von den drei Immenstäen lag  eine  beim  Hause,  die  beiden  anderen  im  Stalohsb usch  und  am Schmalwasser.  20  Morgen  Ackerland  gehörten  zum  Mühl enhof,  auch  2 Wiesen und ein Grashof. Michel Müller starb im Jahre  1680. Er hinterließ eine Witwe nebst einem Häuflein kleiner Kinder. Der  Gutsherr  setzte  nun  einen  neuen  Pächter  ein,  He inrich  Röhrig.  Dieser übernahm gleichzeitig auch die Sägemühle, die der G roßvogt von der Wense 40 Jahre zuvor einrichtete. Eine Überlieferung der Familie Müller gibt für die Kündigung eine Darstellung, die den Gutsherrn in ei n schlechtes Licht stellt. Danach soll der Baron von der Wense eines Tages in das Haus Müller gekommen sein und habe sich erboten , den unansehnlichen Wocken  (Schutzhülle,  der  um  den  Spinnrocken  gewunden en  Flachse)  der Familie durch einen neuen, schöneren zu ersetzen. E r habe das auch getan und den alten Wocken an sich genommen. In diesem Wock en sei nun der Lehnsbrief  über  die  Mühle  aufbewahrt  gewesen  und  da mit  der  Familie entzogen. Was  mochte  den  Grundherrn  veranlaßt  haben, Mühlenhof  und Mühle  von einander zu trennen, die Mühle also selbständig zu machen? Offensichtlich war ein guter Pächter sehr nötig. Wenige  Jahre  zuvor  (1654)  hatte  Herzog  Wilhelm  in  Weyh ausen  ein Jagdschloß erbauen lassen, zu dem auch ein Backhaus  und eine Konditorei gehörten. Die Hofhaltung hatte großen Bedarf an Müh lenerzeugnissen. Sie war  dabei  auf  die  Mühle  in  Marwede  angewiesen,  zuma l  die  schlechten Wegeverhältnisse einen Transport von den Celler Mühl en sehr erschwerten. Das mag v.d. Wense veranlaBt haben, die Marweder Müh le auszubauen und sie mit einem tüchtigen Meister zu besetzen. Röhrig  hat sein Handwerk gewiß verstanden. Gegenüber den Hinterbliebenen seines Vo rgängers erwies er sich äußerst  rücksichtslos.  Das  ist  der  Klageschrift  der   Anna  Maria  Müller  vom 9.6.1684  zu  entnehmen.  Sie  schreibt  u.a.:  "Ich  bewo hne  zusammen  mit meinen unmündigen Kindern meines sel. Mannes hinter lassenen Kothof  und  muß  von  der  zugehörigen  Länderei  vom  Gar ten  und  von  den Wiesen  die  monatliche  Kontribution,  auch  was  dem  Gut sherrn  gebühret, abtragen. So kann ich nicht umhin, zu klagen, daß d er neu eingesetzte Müller Röhrig mir nicht allein meinen kleinen Garten, sond ern auch den Grashof hinter der Mühle gewaltsamerweise wegzunehmen sich unterstehet. Als ich im Vorjahr mein Vieh in dem Grashof weiden lassen woll te, jagte es Röhrig zum Hof hinaus und traktierte meinen Sohn mit einem Prü gel. Wenn mein Vieh dort vorbei muß, so geht der Müller mit einem Feuer rohr nebenher und droht es zu erschießen, wenn es in den Grashof soll."  Als  die  Witwe  eines  Tages  über  den  Hof  ging,  um  Wasse r  zu  holen,  fiel Röhrig wie ein rasender Mensch mit einem großen Prü gel über sie her. Es wäre  sicher  zum  Schlimmsten  gekommen,  wenn  nicht  ei n  Knecht  aus Schelploh, der zufällig vorbeikam, sie gerettet hät te. Die  Witwe  Müller  wandte  sich  in  ihrer  Not  an  die  Für stliche  Regierung  in Celle  mit  der  Bitte,  sie  in  ihren  Rechten  zu  schütz en.  Das  ist  anscheinend geschehen.  Der  Amtsvogt  berichtete  an  die  Fürstlich e  Regierung  in  Celle folgendes: "Die  Marweder Mühle  liegt  auf  dem Hof  des  Kötners  E rnst Müller. Bislang gehörte  sie  dem  Bauern,  der  dem  Gutsherrn  v.d.  Wense   ein  Gewisses  an Erbzinskorn zu entrichten hatte. Vor etwa 4 Jahren aber ist solche Mühle dem Bauern abge nommen und hat sie der  Herr  Marschalk  aus  seinen  Mitteln  wieder  bauen und  das  Fundament erneuern lassen, auch nach seinem Belieben  einen  Kerl  in  solche  Mahlmühle  gesetzet,  d er  zugleich  die Sägemühle  zu  verwalten  hat.  Dieser  neu  eingesetzte Müller  hat  anfänglich kein  Vieh  gehalten,  weil  er  noch  unbeweibt  gewesen ist.  Nunmehr  aber, nachdem er vor einem Jahr gefreit, hat er sich eine  Kuh gehalten und meint, davon  weder  Schatz  noch  Kontribution  zahlen  zu  brau chen,  unter  dem  Vorwand, daß ihm der Junker solches verboten hätte,  weil er dessen Diener wäre."  Dem v.d. Wense erklärte der Vogt, daß der Hof, auf d em die Mühle steht, unter  der  Jurisdiktion  der  Vogtei  liegt,  und  daß  di e  Gnädigste  Herrschaft allein das Gericht in der Vogtei hat, somit also de r Marweder Müller auf dem Landgericht erscheinen müsse, wenn er dort vorgelad en würde, er auch alle Lasten und Abgaben des Dorfes mitzutragen habe. Daß  der Müller auf seiner Hochzeit fremdes Bier ausgeschenkt hatte, erfuhr de r Vogt aus dem Befehl der Celler Regierung,  das  Bier,  soweit  es  noch  nicht  ausgetrun ken  sei,  zu beschlagnahmen, und dem Armenhaus in Celle zuzuweis en. Von der Zahlung des  Immenfluchtgeldes  wollte  der  Vogt  absehen,  da  e r  annehmen  konnte, daß  die  Bienen  zum  Teil  dem  Junker  gehörten.  Müller   Röhrig  hatte  durch seine Eigenwilligkeit also auch beim Amt Schwierigk eiten und hat die Mühle offensichtlich nicht lange bewirtschaftet. Dennoch hat dieser rabiate Mann es später in Hankensbüttel zum Kirchenjuraten, einem d och wohl ansehnlichen Ehrenamt, gebracht. In  den  Escheder  Kirchenbucheintragungen  der  Jahre  1 681  bis  1686  auch 1693 wird der Meister Hans Heinr. Wolfhagen als Säge müller in Marwede bezeichnet. Seitdem ist die Mühle in einer Folge vo n acht Generationen in den Händen der Familie Wolfhagen gewesen. Unterbroch en wurde die Reihe lediglich während des Siebenjährigen Krieges. Im Fe bruar 1757 schließt der Kammerjunker von Staffhorst/Hermannsburg mit Pasche n einen Pachtvertrag für die Zeit vom 1. Mai 1757 bis dahin 1761 ab. Zu Bürgen wurden bestellt Heinrich Becker aus Schelploh und Ernst Gries aus M etzingen. Paschen hat dann auch  einen  Mühlenmeister  namens  Lühmann  in  Marwede beschäftigt.  Lt. Escheder  Kirchenbuch  hat  sich  am  21.X.1759  Georg  Lü hmann,  des Mühlenmeisters  in  Marwede  Bruder,  mit  Ilse  Magda  Pa penhusen  aus Habighorst verheiratet. Nach  kurzer  Interimszeit  haben  die  Wolfhagen  die  Müh le  wieder übernommen.  Im  Jahre  1796  brannte  das  alte  Mühlenge bäude  nieder.  Es wurde von Joh. H. Wolfhagen durch einen Neubau erset zt. Darauf verweist die  Inschrift  über  der  östlichen  Mühlentür.  1799  wu rde  die  Pachtmühle  in eine Erbenzinsmühle umgewandelt. Der Erbenzins betr ug jährlich 12 Pistolen oder  56  Thaler.  1859  wurde  das  jetzige  Wohnhaus  am  r echten  Flußufer erbaut. In der Mühle wurden daraufhin die früheren Wohnräume  zu einer Grützmühle und einer Ölmühle umgebaut. Mit dem Ölschlagen wurd e gewöhnlich gegen 4  Uhr  morgens  begonnen.  Jahrzehnte  hindurch  hat  Hei nrich  Hoppenstedt, der rd. 60 Jahre auf der Mühle tätig war, die Mahlm ühle und die Ölmühle bedient.  Erwähnt  werden  müssen  auch  die  beiden  Männ er  Heinrich Hövermann und dessen Sohn Hermann, die in unserem J ahrhundert wohl 30 Jahre hindurch bei Hitze und Kälte den Mühlenwagen mit 30 bis 40 Zentner Ladung bis "Blickwedel -Hagen -Sprakensehl -Masel - Lüsche -Räderloh" wie auch nach Scharnhorst- Eschede -Rebberlah gefahren haben. 1895  übernahm  Arnold  Wolfhagen  die  Mühle.  Er  erhöhte   das Mühlengebäude  um  ein  Stockwerk,  ersetzte  die  Wasserr äder  durch  eine Turbine und richtete dazu eine Brotbäckerei ein. Da s Marweder Landbrot war Jahrzehnte  hindurch  sehr  beliebt,  und  die  Öl-  und  G rützmühle  haben besonders  im  1.  Weltkrieg  und  2.  Weltkrieg  manche  No t  gelindert.  1956 wurde  das  Mühlenrecht  nach  dem  Tode  von  Arnold  Wolfh agen  von  Frau Marie Luise Mißelhorn, sie war die Erbin, aufgehobe n. Das Mühlensterben hatte auch Marwede erreicht. Die Mühle war in Jahrh underten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die umliegenden Dörfer gewesen  und für Marwede ein gewisser Mittelpunkt. „Heide aus Lüneburg“ Gewässerskulptur  im  renaturierten  Heidebach  Lutter an  der  Wassermühle Wolfshagen als „Magischer Ort“. Mehr über das Kulturprojekt und die anderen „Magisc hen Orte“ erfahren Sie im  Internet  unter www.eschede.de   Kultur  oder  unter  05142/411-27  im Rathaus.